• 1.
ALLGEMEINES
(1) Allen Lieferungen und Leistungen die safebit im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ausführt liegen
diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
von safebit; dies gilt insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von safebit bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch safebit.
• 2. VERTRAGSSCHLUSS
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von safebit zustande. Er richtet sich
ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Leistungen anerkannt werden; dies gilt auch wenn safebit anders lautenden Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Kostenvoranschläge, Projektunterlagen, Systemanalysen, Muster, Zeichnungen, Entwürfe und sonstige
Unterlagen dürfen weder anderweitig benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Aufträge nach überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben werden im Hinblick auf Schutzrechte Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Eingriffe in fremde Rechte gehen zu Lasten des Kunden.
• 3. LIEFERTERMINE UND FRISTEN
(1) Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als
verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung setzt voraus, dass safebit sämtliche zu beschaffenden Informationen und ggf. Genehmigungen rechtzeitig zugehen. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehenen Ereignissen, die von safebit nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
(2) Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn die bestellte Leistung abgenommen ist.
(3) Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt oder Unruhen und Streik entbinden safebit für dessen
Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung, und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten; dauern sie länger als vier Wochen, sind wir auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht. Der Kunde wird seitens safebit über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.
• 4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Alle Leistungen erfolgen zu den Preisen und ggf. gesonderten Bedingungen der schriftlichen
Auftragsbestätigung. Für Nachbestellungen sind diese Preise nicht verbindlich. Die darin aufgeführten Preise sind verbindlich.
(2) Nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum kommt der Kunde auch ohne Mahnung seitens safebit in
Zahlungsverzug. safebit ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. safebit behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(3) Wenn die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden oder safebit nach Vertragsabschluß eine
wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird, ist safebit berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Sind Vorauszahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann safebit vom Vertrag zurücktreten.
(4) Wird ein Kostenvoranschlag erstellt, so ist dieser aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
• 5. EIGENTUMSVORBEHALT
(1) safebit behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten und Leistungen bis zur vollständigen
Bezahlung des Preises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen, aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Jede Verarbeitung der von safebit gelieferten Produkte und Leistungen erfolgt stets im Namen und im Auftrag für safebit, ohne dass safebit hieraus Verpflichtungen erwachsen.
(2) Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen, sofern diese Arbeiten nicht durch safebit aufgrund gesonderter vertraglicher Vereinbarung erbracht werden.
(3) safebit ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
die Produkte und Leistungen zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, safebit hätte dies ausdrücklich erklärt.
• 6. ABNAHME
Die Abnahme der Produkte und / oder Leistungen erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die zu diesem Zweck von safebit entwickelten Diagnostik- und Testprogramme bzw. -verfahren keinen Fehler an den Produkten und / oder Leistungen feststellen. Soweit safebit die Produkte vereinbarungsgemäß installiert hat, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Einsatzort von safebit durchgeführt; gleiches gilt für Leistungen, die safebit an Gegenständen des Kunden ausführt. Der Kunde ist berechtigt, an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt safebit dem Kunden die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. Bei allen anderen Produkten gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Anlieferung der Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht. Wartungsverträge haben keinen Einfluss auf die Abnahme.
• 7. GEWÄHRLEISTUNG
(1) safebit gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs sowie
Leistungen im Zeitpunkt der Abnahme frei von Mängeln sind. Der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software ist nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Software trägt der Kunde.
(2) Für mangelhafte Lieferungen oder Leistungen beschränkt sich die Gewährleistung von safebit zunächst
auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Der Kunde gewährt safebit die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche
Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist safebit von der Gewährleistung befreit. Die Verpflichtungen von safebit aus einer weiter gehenden, in der Auftragsbestätigung zugesicherten Vollservice-Leistungen, bleiben unberührt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet die Leistung unverzüglich nach der Ablieferung auf Mängel zu untersuchen.
Erkennbare Mängel sind safebit innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht
ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Leistungen.
(6) Alle Gewährleistungsverpflichtungen erlöschen, wenn ohne Genehmigung von safebit, Änderungen,
Eingriffe, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden. Für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung zurückgehen, übernimmt safebit keine Gewährleistung.
(7) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch safebit nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt.
• 8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von safebit auf den nach Art
der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von safebit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet safebit nicht.
(2) safebit haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass safebit deren
Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden wird die Haftung darüber hinaus in jedem Fall nur in der Höhe übernommen, die safebit zur Zeit des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller safebit bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar war.
(3) Der Kunde stellt safebit von allen Nachteilen frei, die sie durch Dritte wegen schädigender
Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.
(4) safebit haftet weder für Folgeschäden noch für entgangenen Gewinn.
• 9. SONSTIGES
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(2) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder durch safebit anerkannt wurden.
(3) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Rechtsverhältnis beruht.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von safebit. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Als PDF anzeigen.
|